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Wege zur Reha
Zuerst bestätigt Ihr Arzt (Haus- oder Facharzt am Heimatort) die Notwendigkeit einer medizinischen Heilmaßnahme. Durch den Arzt wird bei dem zuständigen Kostenträger wie zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung Bund (frühere BfA), die DRV der Länder (frühere LVA’s) oder Ihrer Krankenkasse ein Antrag gestellt.
Beachten Sie bei der Antragstellung bitte, dass Sie ein sogenanntes „Wunsch- und Wahlrecht“ haben (festgelegt im § 9 SGB IX). Sie bzw. Ihr Arzt können somit bereits bei der Antragstellung darauf hinweisen, dass die Heilmaßnahme in der Alpenklinik Santa Maria Oberjoch durchgeführt werden soll. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind nach Santa Maria fahren soll, dann speichern Sie bitte das beiliegende Antragsformular auf Ihrem PC und drucken es aus. Damit kann Ihr Arzt die Heilmaßnahme beantragen.
Antragsformulare der Deutschen Rentenversicherung:









